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Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik

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Leitfaden für Auslandsaufenthalte

Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums ist eine sehr bereichernde Erfahrung. Ein anderes Land, eine andere Sprache, eine andere (Studien-)Kultur und ein anderes Modulangebot bieten spannende Ergänzungen zum Studium an der Universität Bayreuth. Allerdings bedarf es einer gewissen Vorbereitung. Dabei soll dieser Leitfaden helfen, der nach dem zeitlichen Ablauf gegliedert ist.

In vielen Fällen ist das 5. Semester im Bachelorstudium oder das erste Jahr im Masterstudium ein sinnvoller Zeitraum für einen Auslandsaufenthalt. Auslandsstipendien müssen oft 12 Monate und länger im Voraus beantragt werden. Häufig wird auch bereits der Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse verlangt. Wer einen Auslandsaufenthalt plant, sollte sich daher frühzeitig informieren und vorbereiten. Hilfreiche Ansprechpartner sind dabei

  • das International Office
  • das Sprachenzentrum
  • die Studiengangsmoderatoren
  • die Ansprechpartner der Institute für Auslandsaufenthalte
  • Wahl der Ziel-Universität

    Das International Office der UBT hat auf seiner Website eine Übersicht der Universitäten, die mit uns ein Kooperationsabkommen abgeschlossen haben. Diese Abkommen erleichtern die Organisation des Auslandsaufenthaltes erheblich und ermäßigen oder erlassen in der Regel die Studiengebühren. Der Kooperationsvertrag kann sich aber auch nur auf bestimmte Fächer beziehen. Es ist außerdem möglich, als ‚free mover‘ selbstständig an eine andere Hochschule zu gehen.

    Die Übersicht des INO enthält auch Erfahrungsberichte von Studierenden, die Hinweise auf besuchte und anerkannte Veranstaltungen geben.

    Sprachnachweis

    Viele Universitäten und Stipendienprogramme verlangen den Nachweis ausreichender Kenntnisse der Landes- oder Unterrichtssprache. Informieren Sie sich rechtzeitig über diese Anforderungen und besuchen Sie gegebenenfalls entsprechende Sprachkurse oder erwerben Sie Sprachzertifikate (Unicert, TOEFL etc.). Das Abiturzeugnis wird nicht als Sprachnachweis anerkannt.

    Finanzierung

    Studierende, die im Rahmen des ERASMUS+ Programms einen Austauschplatz der Universität Bayreuth an einer europäischen Hochschule erhalten haben, bekommen einen garantierten monatlichen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom verfügbaren ERASMUS+ Förderbudget. Studierende, die einen Auslandsaufenthalt außerhalb Europas planen, können unter bestimmten Voraussetzungen ein PROMOS Teilstipendium an der Universität Bayreuth beantragen. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten bieten das Auslands-BAföG, der DAAD oder ein Bildungskredit. Auch hierzu informiert das International Office (INO) der Universität Bayreuth.

    Anerkennung von Leistungen / Learning Agreement

    Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, welche Module Sie an Ihrer Zieluniversität belegen möchten. Wenn diese jedoch für Ihr Studium an der Universität Bayreuth anerkannt werden sollen, ist es sinnvoll, dies vorab zumit dem Ansprechpartner der Institute für Auslandsaufenthalte oder den Studiengangsmoderatoren zu besprechen.

    Wählen Sie dazu eine Anzahl von Modulen der ausländischen Hochschule aus und legen Sie diese zusammen mit der Modulbeschreibung vor. Wichtig ist, dass aus der Beschreibung die fachlichen Inhalte und die Prüfungsform hervorgehen.

    Eine Anerkennung ausländischer Module auf Bayreuther Module ist möglich, wenn

    • die Module in Umfang, Inhalt und Anforderungsniveau weitgehend gleichwertig sind
    • für dieses Bayreuther Modul noch kein Prüfungsversuch stattgefunden hat.
    Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss in der Regel vor dem Auslandsaufenthalt. Die Entscheidung über die Anerkennung wird im ‚Learning Agreement‘ dokumentiert.

    Studium im Ausland

    Wenn Sie an der ausländischen Universität angekommen sind, studieren Sie gemäß dem Learning Agreement und legen die entsprechenden Prüfungen ab. Sie können auch vom Learning Agreement abweichen. In diesem Fall kann der Prüfungsausschuss jedoch erst nach Ihrem Aufenthalt über die Anerkennung entscheiden.

    Anerkennung der Module nach der Rückkehr

    Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie die Nachweise über die bestandenen Prüfungen zusammen mit dem Learning Agreement im Prüfungsamt ein. Der Prüfungsausschuss erkennt diese dann an bzw. entscheidet über die Anerkennung der nicht vorher abgesprochenen Module.

    Notenberechnung

    Die Umrechnung der Prüfungsnote erfolgt gemäß § 5 der APSO mit der modifizierten bayerischen Formel:

    N = 1 + 3 (Pmax - P) / (Pmax - Pmin)

    mit

    N: Note in Bayreuth
    P: Note des Moduls im ausländischen Notensystem
    Pmax: beste Note im ausländischen Notensystem, entspricht 1,0
    Pmin: schlechteste Note im ausländischen Notensystem, entspricht 4,0

    Die Note N wird nach der ersten Dezimalstelle ohne Rundung abgeschnitten. Die so berechneten Prüfungsnoten liegen daher nicht unbedingt im Bayreuther Notensystem (1,0, 1,3, 1,7, ...).

    Die Werte für Pmax und Pmin werden von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in der Datenbank ‚anabin‘ unter ‚Informationen zum Bildungswesen‘ dokumentiert. Wenn in einem Notensystem sowohl ein Prädikat als auch ein numerischer Wert angegeben ist (z.B. 'gut (1.9) ' ), so wird für die Berechnung der numerische Wert verwendet. Dieser ist in der Regel feiner aufgelöst. Wenn ein Notensystem abgestufte Prädikate verwendet (ähnlich B, B-, C+, C), werden diese als äquidistant angenommen.

    In einigen Ländern wird die Note ‚mit Auszeichnung‘ (oberhalb der Note ‚sehr gut‘) im gleichen Notensystem kodiert, entsprechend einer deutschen Note N < 1. In diesem Fall wird für Pmax die ausländische Note verwendet, die der Note ‚sehr gut‘ entspricht, und nicht die bestmögliche Note. Dies ist (ggf. nur an einzelnen Hochschulen) der Fall in Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Kanada, den Niederlanden, Polen und Schweden. Analog wird verfahren, wenn das numerische Intervall des besten Prädikats das Prädikat ‚mit Auszeichnung‘ erkennbar einschließt. Dies ist (ggf. nur an einzelnen Universitäten) der Fall in Großbritannien, Irland, Schweden. In beiden Fällen wird für P > Pmax die Note N=1 gesetzt.


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Christoph Reihl

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