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Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik

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Stipendium zur Frauenförderung

Informationen für Antragsteller*innen auf Mittel
aus dem Preisgeld für Frauenförderung

Die Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik hat in den letzten Jahren mehrfach den – im Rahmen der Zielvereinbarungen der Hochschulleitung mit den Fakultäten zur Weiterentwicklung der Chancengleichheit  vergebenen - Frauenförderpreis in  der Kategorie „Abgeschlossene Promotionen“, erhalten. Ein Teil des Preisgeldes fließt nach Beschluss im Fakultätsrat in ein Stipendienprogramm für Postdocs, Habilitand*innen, Juniorprofessor*innen, Nachwuchsgruppenleiter*innen und Doktorand*innen, die Mitglied der Fakultät für Mathematik, Physik und Informatik an der Universität Bayreuth sind. Die Stipendien werden für Forschungsarbeiten/wissenschaftliche Weiterqualifizierung (Details unter Allgemeine Informationen) vergeben, bei denen Kinderbetreuungskosten anfallen, die sonst von keiner Förderung gedeckt sind.

Allgemeine Informationen: 

Antragsberechtigt sind Frauen mit Kind(ern), denen anlässlich des Besuchs von wissenschaftlichen Tagungen, Konferenzen, Feldforschungen u.ä. Kosten für die Kinderbetreuung (incl. Babysitterkosten, Fahrtkosten zu betreuenden Verwandten etc.) entstehen, für die es keine Erstattungsmöglichkeiten gibt.

  • Anträge können einmal jährlich gestellt werden, unabhängig davon, wann die entsprechende Konferenz/Tagung stattfindet (1. oder 2. Jahreshälfte).
  • Pro Wissenschaftlerin kann nur ein Antrag gestellt werden. 
  • Es werden maximal 600 EUR pro Antragstellerin und Jahr vergeben.
  • Die begründeten Anträge sind über das Dekanat an die*den Frauenbeauftragte*n zu richten.
  • Das Antragsformular finden Sie hier.
  • Nach Erhalt der Mittel bzw. Abschluss der Konferenz/Tagung etc., spätestens aber bis zum 31. Dezember des Bewilligungsjahres ist ein kurzer Bericht über die Verwendung der Mittel beim Dekanat einzureichen.

Sonderantrag für Väter:

Mit besonderer Begründung für das Betreuungserfordernis können auch Väter mit Kind(ern) einen Antrag stellen. Als besonderer Grund gelten insbesondere der Status als Alleinerziehender, eine Berufstätigkeit der Kindesmutter oder auch die Erkrankung der eigentlichen Betreuungsperson.

Weiteres Verfahren:

Die Frauenbeauftragte der Fakultät prüft gemeinsam mit ihrer Stellvertreterin und ihrem Stellvertreter die eingegangenen Anträge und erarbeitet einen Vorschlag für die Vergabe und ggf. Reihung der Stipendien, über den der Dekan der Fakultät entscheidet. Das Referat I/3, Stipendienangelegenheiten, stellt nach positiver Entscheidung die Stipendienbescheide aus.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Frauenbeauftragten der Fakultät:

Prof. Dr. Eva M. Herzig, Tel. +49 921 55 2619, E-Mail
Prof. Dr. Melanie Birke, Tel. +49 921 55 3289, E-Mail 
Prof. Dr. Wim Martens, Tel. +49 921 55 7750, E-Mail


Verantwortlich für die Redaktion: Tobias Kreisel

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